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Kosten und Krankenkassen

Die Kosten werden nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten auf Wunsch eine nach den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (= GebüH) aufgeschlüsselte Rechnung. Die in Rechnung gestellten Kosten liegen teilweise oder komplett über den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), da dieses Gebührenverzeichnis aus dem Jahr 1985 stammt und die dort genannten Beträge seitdem lediglich von DM in Euro umgerechnet wurden, jedoch ansonsten nicht angepasst worden sind. Bitte bedenken Sie, dass eine private Versicherung, eine private Zusatzversicherung und die Beihilfestellen je nach bestehendem Vertragsverhältnis nicht immer die kompletten Leistungen eines Heilpraktikers/einer Heilpraktikerin ersetzen. Es kann sein, dass Ihnen ein Teil oder die komplette Rechnung nicht erstattet wird. Sprechen Sie im Zweifel vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung. Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber bleibt nach von mir erbrachter Leistung hiervon unberührt.

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